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Explosionsgeschützte Sauger
Sicherheit in sensiblen Bereichen Sicherheit im Staub EX und Gas EX - Bereich nach ATEX 100 a für Zonen: 1/2/21/22
 

Sicherheit im StaubEx-und im GasEx-Bereich

StaubEx oder GasEx?

Explosionsgefahr besteht, wenn drei Voraussetzungen gleichzeitig gegeben sind:

1. Luft
2. Brennbare Stäube/
Brennbare Gase
3. Wirksame Zündquellen

Explosionsfähige Atmosphären können durch brennbare Stäube (Staub-Ex) oder durch brennbare Gase oder
Dämpfe (GasEx)
in Verbindung mit Luft entstehen.
Weiterhin muss eine wirksame Zündquelle vorhanden sein, die diese zündfähige Atmosphäre entzünden kann.


Als WIRKSAME ZÜNDQUELLEN kommen in Frage:

 Feuer, Flamme
 Glut

 Elektrisch erzeugte Funken

 Elektrostatische
 Entladungsfunken
 Heiße Oberflächen


SCHUTZMASSNAHME:
Sicheres Vermeiden EINER
der drei Voraussetzungen

Entweder man beseitigt oder verhindert die Entstehung einer explosiblen Atmosphäre, z.B. Vermeidung von Staubablagerungen durch regelmäßiges Reinigen oder man vermeidet deren Zündung. Das Verhindern der Entstehung einer explosiblen Atmosphäre ist nicht immer möglich. Also muss man die Zündung dieses Gemisches vermeiden. Hierzu muss man Geräte, die eine mögliche Zündquelle sein könnten, fernhalten oder aber diese konstruktiv so ausbilden, daß eine Zündung nicht möglich bzw. nicht wahrscheinlich ist.
Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Zulassung und Kennzeichung von Geräten, die gefahrlos in explosibler Atmosphäre eingesetzt werden können.

Grundlage für die Zulassung von Geräten für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen ist die europä-
ische Richtlinie 94/9 EG (ATEX), die ab 30.06.2003 für alle EG-Mitgliedstaaten gilt.

Ist ein Gerät Ex-geschützt, darf es noch lange nicht überall eingesetzt werden. An Geräte für den Einsatz in explo-
sionsgefährdeten Bereichen werden verschieden hohe Anforderungen je nach Gefährdungspotential gestellt.
Hierzu gibt die ATEX verschiedene Kategorien und Gefährdungspotentiale vor:

Definition der Kategorien
   
Kategorie 1 Geräte zur Verwendung in Bereichen, in denen explosionsfähige Atmosphäre ständig, langzeitig oder häufig vorhanden ist. Die Geräte müssen selbst bei selten auftretenden Störungen die Sicherheit gewährleisten. Zwei unabhängige konstruktive Schutzmaßnahmen sind notwendig.
Kategorie 2
Geräte zur Verwendung in Bereichen, in denen explosionsfähige Atmosphäre gelegentlich auftritt.
Selbst bei häufig auftretenden Gerätestörungen muß die Sicherheit gewährleistet sein.
Kategorie 3
Geräte zur Verwendung in Bereichen, in denen explosionsfähige Atmosphäre nur selten und während eines kurzen Zeitraumes auftritt. Die Geräte gewährleisten bei normalem Betrieb
das erforderliche Maß an Sicherheit.
 
Zulassungsgruppen der Geräte
 
Gerätegruppe l Zur Verwendung in untertägigen Bergwerken
Kategorie M1 (M = Mining) - Kategorie M2
Gerätegruppe ll Zur Verwendung im NichtBergbau-Bereich
Kategorie 1: Sehr hohe Sicherheitsanforderungen
Kategorie 2: Hohe Sicherheitsanforderungen
Kategorie 3: Normale Sicherheitsanforderungen
 
Einteilung der Geräte
für unterschiedliche Zonen
 
Kategorie Ausgelegt für Art von
explosionsfähiger Atmosphäre
einsetzbar
in Zone
Auch einsetzbar
in Zone
1  Gas/Luft-Gemisch bzw.
 Dampf/Luft-Gemisch bzw. Nebel
0 1 + 2
1  Staub/Luft-Gemisch 20 21 + 22
2  Gas/Luft-Gemisch bzw.
 Dampf/Luft-Gemisch bzw. Nebel
1 2
2  Staub/Luft-Gemisch 21 22
3  Gas/Luft-Gemisch bzw.
 Dampf/Luft-Gemisch bzw. Nebel
2 -
3  Staub/Luft-Gemisch 22 -
 
 

 

  Kilo Watt: bis 4.5 kW