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Grundlage für die Zulassung von Geräten für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen ist die europä- ische Richtlinie 94/9 EG (ATEX), die ab 30.06.2003 für alle EG-Mitgliedstaaten gilt. Ist ein Gerät Ex-geschützt, darf es noch lange nicht überall eingesetzt werden. An Geräte für den Einsatz in explo- sionsgefährdeten Bereichen werden verschieden hohe Anforderungen je nach Gefährdungspotential gestellt. Hierzu gibt die ATEX verschiedene Kategorien und Gefährdungspotentiale vor:
| Definition der Kategorien |
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| Kategorie 1 |
Geräte zur Verwendung in Bereichen, in denen explosionsfähige Atmosphäre ständig, langzeitig oder häufig vorhanden ist. Die Geräte müssen selbst bei selten auftretenden Störungen die Sicherheit gewährleisten. Zwei unabhängige konstruktive Schutzmaßnahmen sind notwendig. |
| Kategorie 2 |
| Geräte zur Verwendung in Bereichen, in denen explosionsfähige Atmosphäre gelegentlich auftritt. |
| Selbst bei häufig auftretenden Gerätestörungen muß die Sicherheit gewährleistet sein. | |
| Kategorie 3 |
| Geräte zur Verwendung in Bereichen, in denen explosionsfähige Atmosphäre nur selten und während eines kurzen Zeitraumes auftritt. Die Geräte gewährleisten bei normalem Betrieb |
| das erforderliche Maß an Sicherheit. | | |
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| Zulassungsgruppen der Geräte |
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| Gerätegruppe l |
Zur Verwendung in untertägigen Bergwerken Kategorie M1 (M = Mining) - Kategorie M2 |
| Gerätegruppe ll |
Zur Verwendung im NichtBergbau-Bereich Kategorie 1: Sehr hohe Sicherheitsanforderungen Kategorie 2: Hohe Sicherheitsanforderungen Kategorie 3: Normale Sicherheitsanforderungen | | |
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Einteilung der Geräte für unterschiedliche Zonen |
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| Kategorie |
Ausgelegt für Art von explosionsfähiger Atmosphäre |
einsetzbar in Zone |
Auch einsetzbar in Zone |
| 1 |
Gas/Luft-Gemisch bzw. Dampf/Luft-Gemisch bzw. Nebel |
0 |
1 + 2 |
| 1 |
Staub/Luft-Gemisch |
20 |
21 + 22 |
| 2 |
Gas/Luft-Gemisch bzw. Dampf/Luft-Gemisch bzw. Nebel |
1 |
2 |
| 2 |
Staub/Luft-Gemisch |
21 |
22 |
| 3 |
Gas/Luft-Gemisch bzw. Dampf/Luft-Gemisch bzw. Nebel |
2 |
- |
| 3 |
Staub/Luft-Gemisch |
22 |
- | | |
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